Pflegebedürftige stehen bei Vertragsärger alleine da
11. Mai 2012 Aktuell Leave a comment
BERLIN | Bund und Länder müssen die unabhängige Pflegeberatung ausbauen und verstetigen, fordert der vzbv. Das Problem: Heimverträge enthalten häufig Klauseln, die Pflegebedürftige unangemessen benachteiligen. Die Verbraucherzentralen und der vzbv haben im vergangenen Jahr rund 120 Verträge unter die Lupe genommen und zahlreiche Anbieter abgemahnt.
Bei ihren Vertragschecks entdeckten die Experten der Verbraucherzentralen bundesweit wiederkehrende Vertragsmängel. Dabei geht es unter anderem um Entgelterhöhungen, kostenpflichtige Zusatzleistungen oder Haftungsfragen. „Viele Klauseln benachteiligen die Pflegebedürftigen unangemessen. Doch die Verträge sind häufig über 30 Seiten lang und schwer verständlich. Betroffenen fallen die Mängel erst auf, wenn es Konflikte gibt“, erklärt Projektkoordinator Heiko Dünkel. Bislang 25 ausgewählte Anbieter und deren Verbände hat das Projekt deshalb abgemahnt, die ihre Verträge daraufhin größtenteils änderten. In drei Fällen hat der vzbv Klage erhoben. Mit ersten Urteilen ist noch in diesem Jahr zu rechnen.
Verträge ohne Kontrolle
Durch die Aufspaltung des Heimrechtes im Zuge der Föderalismusreform von 2006 haben sich die Heimaufsichten aus Kompetenzerwägungen inzwischen überwiegend aus der Vertragsprüfung zurückgezogen. Die Bewohner von Pflegeheimen, vielen Pflegewohngemeinschaften und Einrichtungen der Behindertenpflege müssen ihre Verträge mit den Betreibern nun selbst beurteilen. Alleine in klassischen Pflegeheimen betrifft dies über 750.000 Menschen.
Grundlage ist das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), das die Rechte der Bewohner verglichen mit dem alten Heimgesetz erheblich gestärkt hat. Doch die neuen Rechte finden sich in vielen Verträgen nicht wieder. Oft fürchten Betroffene bei Konflikten mit der Einrichtung persönliche Nachteile, viele scheuen den Gang vors Gericht.
Es fehlt an flächendeckender Beratung
Verlässliche Hilfe ist schwer zu bekommen. Die Ordnungsbehörden verweisen ratsuchende Bewohner und deren Angehörige an die Verbraucherzentralen. Doch in vielen Bundesländern fehlen die Ressourcen, um eine flächendeckende Beratung und kollektivrechtliche Maßnahmen zu diesem umfangreichen Spezialthema zu leisten. Örtliche Pflegestützpunkte oder Pflegekassen haben nicht einmal einen Beratungsauftrag für diese Fragen.
Beschränkte Abhilfe leistet seit einem guten Jahr das befristete Projekt „Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)“. 14 Verbraucherzentralen und der vzbv kontrollieren im Rahmen dessen das Kleingedruckte in Verträgen, bieten rechtlichen Rat und tragen Probleme in die Öffentlichkeit. Finanziert wird das Projekt durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Keine Verbesserung bei Pflegestützpunkten
9. Mai 2012 Aktuell Leave a comment
BERLIN | Die Bundesregierung plant derzeit keine weiteren Maßnahmen, um die Arbeit der Pflegestützpunkte zu verbessern. Dies geht aus der Antwort der Regierung (17/9313) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/9203) hervor. Die Regierung weist darauf hin, dass auch nach dem geplanten Pflege-Neuausrichtungsgesetz “die Pflegeberatung primär durch die Pflegekassen zu erfolgen hat”. (hib/MPI)
Großer Handlungsbedarf bei der barrierefreien Mobilität
9. Mai 2012 Aktuell Leave a comment
BERLIN | Bei der barrierefreien Mobilität und dem barrierefreien Wohnen muss noch viel getan werden. Dies wurde am Mittwoch bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung deutlich. Grundlage des Hearings waren insgesamt drei Anträge der SPD-Fraktion “Barrierefreie Mobilität und barrierefreies Wohnen – Voraussetzung für Teilhabe und Gleichberechtigung” (17/6295), der Linksfraktion “Barrierefreies Bauen im Baugesetzbuch verbindlich regeln” (17/9426) sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen “Barrieren abbauen – Mobilität und Wohnen für alle” (17/9406).
Sigrid Arnade, Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland, begrüßte, dass die drei antragstellenden Fraktionen die Notwendigkeit einer umfassenden barrierefreien Gestaltung in allen Lebensbereichen erkannt hätten. Auch sie sprach sich dafür aus, staatliche Förderung an Kriterien der Barrierefreiheit zu koppeln. Dies würde die Umsetzung einer langjährigen Forderung aller Behindertenverbände bedeuten. Zudem sprach sie sich in ihre Stellungnahme dafür aus, bei Verstößen gegen Barrierefreiheitsregelungen im Flugverkehr, im Fußverkehr sowie beim Bauen und Wohnen die Verhängung von Sanktionen zu verankern.
Um die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen wirksam zu schützen, schlug sie darüber hinaus die Einrichtung einer fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe aus Behinderten und nicht behinderten Fachleuten unter Einbeziehung der Expertise des Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit vor. Diese sollten Vorschläge zu der Frage erarbeiten, wie Barrierefreiheit und universelles Design in den Bereichen Mobilität und Bauen im föderalen Gefüge der Bundesrepublik Deutschland am wirkungsvollsten zu realisieren seien.
Für den Präsidenten der Bundesarchitektenkammer, Sigurd Trommer, wäre es wünschenswert, dass sich das Denken der Menschen ändert und der Umgang von Behinderten und Nichtbehinderten selbstverständlich wird. Dabei dürfe für den Bereich Bauen aber nicht außer Acht gelassen werden, dass Barrierefreiheit für alte Menschen und Kinder von ebenso großer Bedeutung sei. Deshalb müsse die Städtebauförderung gestärkt und das KfW-Programm “Altersgerecht Umbauen” weiterentwickelt werden.
Für Volker Sieger vom “Institut für barrierefreie Gestaltung und Mobilität” stellt der demografische Wandel an die zukünftige Bautätigkeit große Anforderungen. Der von der Bundesbauministerkonferenz vorgelegte Entwurf einer Musterbauordnung sei unter dem Gesichtspunkt der Barrierefreiheit auf “große” Ablehnung gestoßen, heißt es in seiner Stellungnahme. Dabei sei kritisiert worden, dass die Anzahl der zukünftig bei Neubauten barrierefrei zu gestaltenden Wohnungen nicht im entferntesten dem demografischen Wandel gerecht werde und keine bessere Überwachung der barrierefreien Planung und Ausführung vorgesehen sei.
Nach neuesten Berechnungen sei für das Jahr 2025 mit einem Bedarf von rund zwei Millionen barrierefreien Wohnungen zu rechnen. Dieser Wohnraumbedarf werde überwiegend durch Modernisierungsmaßnahmen im Bestand gedeckt werden müssen, da im Vergleich die Zahl der Neubauvorhaben verschwindend gering sei. Selbst wenn alle Neubauvorhaben im Geschosswohnungsbau ab sofort barrierefrei errichtet würden, könnte der prognostizierte Bedarf in 2025 nicht erreichen werden.
Beim Verkehr kritisierte Sieger vor allem, dass bei dem geplanten Fernbusverkehr keine behindertengerechte Busse vorgesehen seien; auch bei den meisten Fluglinken gebe es Schwierigkeiten für Behinderte, da es zum Beispiel keine entsprechenden Toiletten und den Flugzeugen gebe.
Auch Helmut Grossmann von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation sieht großen Handlungsbedarf, um die erzielten Fortschritte im Bedarf auf barrierefreie Mobilität und barrierefreies Bauen zu sichern. Deshalb empfahl er als Grundlage für zielführende, effiziente Entscheidungen eine umfassende Wirkungsanalyse bisheriger Vorgaben zur Herstellung weitreichender Barrierefreiheit.
Christian Lieberknecht, Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, begrüßte “ohne Einschränkung” den Vorschlag, dass der Bund ab 2013 wieder in die Finanzierung des KfW-Programms “Altersgerecht Umbauen” einsteigen soll. Weiter begrüßte er, dass eine gleichberechtigte Teilhabe älterer und eingeschränkter Menschen in allen Lebensbereichen angestrebt werden müsse. Er hält es jedoch nicht für notwendig, 100 Prozent der Wohnungen barrierefrei auszustatten.
Für Ellen Engel von der Deutschen Bahn AG sind behinderte Menschen eine wichtige Kundengruppe, die weiter wachsen werde. Barrierefreies Bahnreisen werde auch in Zukunft im Fokus der DB AG stehen, sagte sie. (hib/MIK)
Kabinett beschließt Schutzmaßnahmen für den Einsatz von Medizinprodukten
25. April 2012 Aktuell Leave a comment
BERLIN | Das Bundeskabinett hat heute die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Medizinproduktegesetzes (MPGVwV) in der Fassung, die sich aus dem Beschluss des Bundesrates der 895. Sitzung vom 30. März 2012 (Drucksache 863/11 – Beschluss) ergibt, beschlossen.
Mit der Vorlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Medizinproduktegesetzes leistet die Bundesregierung einen Beitrag zur Optimierung der Überwachung im Medizinproduktebereich. Ausgelöst durch den PIP-Brustimplantateskandal wird seit Dezember 2011 über die Sicherheit von Medizinprodukten diskutiert. Mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift wird ein wichtiger nationaler Baustein in Richtung mehr Sicherheit bei Medizinprodukten gelegt.
Mit dem Inkrafttreten der MPGVwV zum 1. Januar 2013 sollen in Deutschland Rahmenbedingungen für eine bundeseinheitliche, qualitätsgesicherte Überwachung durch die Länder vorliegen. Dazu werden u.a. Regelungen zur Bestimmung einer zentralen Koordinierungsstelle der Länder, für Inspektionen, für den Umgang mit Proben und zur Überprüfung von Medizinprodukten getroffen. Geregelt ist außerdem der Aufbau von Qualitätsmanagementsystemen, die Qualifizierung und Fortbildung der mit der Überwachung beauftragten Personen sowie die Ausstattung und Zusammenarbeit der Behörden. Die Effektivität im Bereich des Vollzuges des Medizinprodukterechts und der Überwachung von Medizinprodukten soll damit gesteigert werden.
Die neuen Rahmenvorgaben der Verwaltungsvorschrift sind im Übrigen so flexibel gestaltet, dass auf jede Sondersituation von den Ländern künftig durch eine Ergänzung des Rahmenüberwachungsprogramms nach § 3 umgehend reagiert werden kann. Hervorzuheben ist auch die in § 4 enthaltene Vorgabe, eine zentrale Koordinierungsstelle zu bestimmen.
Die letzten Monate haben gezeigt, dass wir eine schnelle Abstimmung zwischen Bundesoberbehörden und den Ländern dringend benötigen. Eine zentrale Stelle der Länder wird dabei sehr hilfreich sein.
Banken wehren sich gegen gesetzliche Pflicht eines Girokontos für jedermann
25. April 2012 Aktuell Leave a comment
BERLIN | Die Banken haben sich gegen den Vorwurf der unzureichenden Umsetzung des “Girokontos für jedermann” gewehrt. Man habe dafür gesorgt, “dass die deutschen Kreditinstitute grundsätzlich jedem Antragsteller, der ein Konto wünscht und bisher über kein solches verfügt, ein Girokonto einrichten”, hieß es in einer Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft, der Spitzenorganisation der deutschen Banken- und Sparkassenverbände, zur öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch.
Grundlage der Anhörung war ein Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses (heute: Deutsche Kreditwirtschaft) zum Girokonto für jedermann (17/8312). Darin ist von weiterhin dringendem Handlungsbedarf für die Kreditinstitute die Rede. Die Kreditwirtschaft habe weder die Empfehlung für ein Girokonto für jedermann in eine Selbstverpflichtung umgewandelt noch habe sie die Schlichtungssprüche ihrer Schiedsstellen für die Mitgliedsinstitute für verbindlich erklärt. Nach der Empfehlung kann ein Kunde ein Girokonto unabhängig von Art und Höhe seiner Einkünfte und auch bei schlechten Schufa-Einträgen erhalten. Der Kunde erhält damit die Möglichkeit zur Entgegennahme von Gutschriften, zu Ein- und Auszahlungen in bar sowie zur Teilnahme am Zahlungsverkehr. Es gibt inzwischen etwa 2,5 Millionen dieser Konten. Bei der von der Europäischen Kommission genannten Zahl von 670.000 Kontolosen in Deutschland handelt es sich nach Auffassung der Regierung aber allenfalls um eine “äußerst grobe Schätzung”. In der Anhörung ging es ebenfalls um drei Anträge der Oppositionsfraktionen SPD (17/7823), Die Linke (17/8141) und Bündnis 90/Die Grünen (17/7954), in denen das Recht auf ein Guthabenkonto beziehungsweise die gesetzliche Verankerung des Girokontos für jedermann verlangt werden.
Die Kreditwirtschaft bezweifelte die Richtigkeit der genannten Zahlen und auch der EU-Schätzung. Die Behauptungen in dem Regierungsbericht über unzureichende Informationen über Beschwerdeverfahren hielt sie für unbegründet. Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zu Zahlungsanweisungen an kontolose Empfänger seien nicht berücksichtigt worden. Es handele sich demnach um vielleicht 2.500 Personen. “Dieser Wert dürfte viel näher an der tatsächlichen Zahl der von unfreiwilliger Kontolosigkeit betroffenen Bürger liegen als die sonstigen nicht repräsentativen Hochrechnungen, auf die im Bericht abgestellt wird”, so die Kreditwirtschaft.
Die Bundesagentur für Arbeit setzte sich auch wegen der hohen Kosten für Barauszahlungen für eine gesetzliche Regelung ein. Im vergangenen Jahr seien 10,86 Millionen Euro an Entgelten für insgesamt 1,529 Millionen Zahlungsanweisungen zur Verrechnung an Empfänger ohne Bankverbindung angefallen. Diese Zahlungsanweisungen können bei Post oder Postbank zur Auszahlung vorgelegt werden.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)sprach von “Umsetzungsdefiziten” bei der Empfehlung der Kreditwirtschaft. Zwar lägen keine signifikant hohen Beschwerdezahlen vor, aber man gehe von einer deutlich höheren Dunkelziffer aus. Eine gesetzliche Regelung wäre zu begrüßen, so die BaFin. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung listete zahlreiche Fälle auf, in denen Banken die Einrichtung eines Girokontos für jedermann verweigert oder erschwert hätten. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hielt “nach 17 Jahren erfolgloser, weil unverbindlicher Selbstverpflichtung der Branche” ein gesetzliches Recht auf ein Girokonto für notwendig. Es gebe mindestens eine halbe Million Betroffene, vermutlich sogar mehr. Die gesetzliche Verpflichtung der nordrhein-westfälischen Sparkassen zur Führung des Girokontos für jedermann hat nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen dazu geführt, dass andere Banken die Einrichtung dieser Konten verweigern würden.
Professor Hugo Grote (RheinAhrCampus der Fachhochschule Koblenz in Remagen) empfahl eine Pflicht der Banken, Konten für jedermann einzurichten: “Insofern scheint ein Handeln des Gesetzgebers in Form eines Kontrahierungszwangs aufgrund der Güterabwägung nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern auch verfassungsrechtlich geboten.” Auch Professor Wolfhard Kohte (Universität Halle) empfahl gesetzgeberisch Maßnahmen. Der Weg, sich auf die Selbstverpflichtung der Banken zu verlassen, “hat sich als eine Sackgasse erwiesen”. Professor Matthias Caspar (Universität Münster) hielt einen Kontrahierungszwang dagegen für begründungsbedürftig und empfahl statt dessen eine bessere Ausgestaltung der bisherigen Selbstverpflichtung. (hib/HLE)
Medizinischer Dienst: Qualitätsfortschritte in der Pflege
24. April 2012 Aktuell Leave a comment
ESSEN/BERLIN | Die Qualität der Pflege in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten hat sich verbessert. Das zeigt der dritte Pflege-Qualitätsbericht, den der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) und der GKV-Spitzenverband am 24. April in Berlin vorstellten. Vor allem bei der Ernährung und Flüssigkeitsversorgung sowie im Umgang mit Menschen mit Demenz gab es Fortschritte im Vergleich zum Bericht aus dem Jahr 2007. Bei anderen Pflegeproblemen – etwa, wenn es darum geht, ein Druckgeschwür zu vermeiden – offenbaren sich jedoch noch Schwächen. Ein weiteres wichtiges Ergebnis: Einrichtungen, die die Prozessstandards guter Pflege erfüllen, erreichen auch bessere Ergebnisse in der Versorgungsqualität.
„Die gute Nachricht ist, dass sich die Qualität der Pflege positiv weiterentwickelt hat. Die Pflegebedürftigen werden heute besser versorgt als noch vor einigen Jahren. Es gibt aber nach wie vor viel zu tun. Die Tatsache, dass es insgesamt besser geworden ist, heißt nicht, dass es überall gut ist“, so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzen-verbandes.
„Seit 2008 werden die Pflegeeinrichtungen regelmäßig durch den MDK geprüft. Unsere Auswertungen zeigen, dass sich in dieser Zeit die Qualitätssituation in der stationären wie in der ambulanten Pflege verbessert hat“, so Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. „Dieser erfreuliche Trend ist das Ergebnis der Qualitätsanstrengungen der Einrichtungen, aber er ist auch der Effekt der MDK-Qualitätsprüfungen und der Pflegetransparenz. Verbesserungen zeigen sich besonders bei der Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung und beim Umgang mit demenzkranken Menschen. Trotzdem können wir nicht zufrieden sein, weil sich bei einigen Kriterien zu wenig bewegt hat. Hier sind die Einrichtungen gefordert, ihr qualitätsgeleitetes Arbeiten auszubauen.“
Grundlage des Berichts sind alle Qualitätsprüfungen, die die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) zwischen dem 1. Juli 2009 und dem 31. Dezember 2010 durchgeführt haben, insgesamt wurden 8.101 Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen und 7.782 Qualitätsprüfungen in ambulanten Pflegediensten ausgewertet. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die Pflege in Deutschland: Die Qualitätsprüfer des MDK untersuchten den Pflegezustand von rund 62.000 Pflegeheimbewohnern sowie von rund 45.000 Pflegebedürftigen, die von ambulanten Pflegediensten betreut wurden, prüften die Pflegemaßnahmen und befragten sie nach ihrer Versorgungssituation.
Wichtige epidemiologische Ergebnisse für die stationäre Versorgung
Zum ersten Mal ermittelt der Bericht epidemiologische Daten zur Häufigkeit wichtiger gesundheitlicher Einschränkungen von Pflegebedürftigen. So sind knapp 61 % der Pflegeheimbewohner in ihrer Alltagskompetenz durch Demenz oder andere gerontopsychiatrische Krankheiten eingeschränkt. Etwa 31 % der Bewohner leiden an chronischen Schmerzen. Rund 66 % aller Pflegeheimbewohner benötigen eine Inkontinenzversorgung. Einen bedeutenden Gewichtsverlust zeigen rund 9 % der untersuchten Bewohner; 4,4 % der Pflegebedürftigen leiden an einem Dekubitus.
Qualität in der stationären Pflege
Der Hauptfokus der Qualitätsprüfungen liegt auf der Versorgungsqualität, das heißt auf der personenbezogenen Prozess- und Ergebnisqualität. Hierzu bewerten die MDK-Qualitätsprüfer bei einer Zufallsstichprobe von 10 % der Pflegebedürftigen in der jeweiligen Einrichtung den Pflegezustand und die Pflegemaßnahmen. Fortschritte im Vergleich zum Jahr 2007 gibt es bei der Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung sowie beim Umgang mit Menschen mit Demenz, Verbesserungsbedarf zum Beispiel bei der Vermeidung von Druckgeschwüren und der Erfassung von Schmerzen.
Beispiel Ernährungszustand: Der Ernährungszustand war bei 95 % der untersuchten Pflegeheimbewohner angemessen, bei 5 % wurde eine defizitäre Ernährungssituation festgestellt. Rund zwei Drittel (67,4 %) aller Pflegeheimbewohner benötigten Hilfe beim Essen und Trinken. Vier von fünf Betroffenen (79,5 %) erhielten laut Pflege-Qualitätsbericht die erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen: Sie wurden nach Bedarf bei der Nahrungsaufnahme unterstützt, erhielten bei Schluckstörungen speziell zubereitete Nahrung und energiereiche Speisen. Jeder fünfte Betroffene (20,5 %) erhielt diese Unterstützung nicht im erforderlichen Umfang. Im Vergleich zum Bericht aus dem Jahr 2007 hat sich der Erfüllungsgrad damit bei den erforderlichen Maßnahmen zur Ernährung von 64,0 % auf 79,5 % erhöht.
Beispiel Druckgeschwüre: Knapp die Hälfte (46,9 %) der untersuchten Heimbewohner hatte ein Dekubitusrisiko. In 59,3 % dieser Fälle wurden erforderliche Prophylaxen wie etwa Lagerungswechsel oder Einsatz von Hilfsmitteln durchgeführt, bei 40,7 % stellten die MDK-Prüfer Versäumnisse fest. Im Vergleich zum Bericht des Jahres 2007 ist bei der Dekubitusprophylaxe keine Verbesserung eingetreten.
„In einigen zentralen Bereichen haben wir bereits einen besseren Qualitätsstandard erreicht. Den gilt es zu sichern und weiter auszubauen“, fasst der Fachgebietsleiter
Qualitätsmanagement Pflege des MDS, Jürgen Brüggemann, die Ergebnisse zusammen. „Bei der Dekubitusprophylaxe, aber auch beim Schmerz- und beim Medi-kamentenmanagement können und müssen die Einrichtungen ihre Qualitätsbemühungen verstärken. Das gilt auch für die Versorgung von Menschen mit Demenz. Pflegeheime müssen sich künftig noch besser als bisher auf diese Zielgruppe einstellen.“
Je besser der Pflegeprozess, desto besser die Ergebnisqualität
Die jetzt veröffentlichten Daten belegen außerdem, dass pflegerische Interventionen Wirkung zeigen. Ein Beispiel hierfür ist die Dekubitusprophylaxe: 7,4 % der Pflegeheimbewohner, bei denen keine Prophylaxemaßnahmen zur Verhinderung von Druckgeschwüren durchgeführt wurden, entwickelten Druckgeschwüre, während der Anteil von Bewohnern mit Druckgeschwüren in der Gesamtstichprobe bei 4,4 % lag. Auch das Beispiel „Ernährung“ zeigt, wie wirksam eine qualitativ hochwertige Pflege ist. Ein Drittel der Pflegeheimbewohner (33,9 %), denen keine ausreichenden unterstützenden Maßnahmen zur Ernährung angeboten wurden, erlitten einen bedeutenden Gewichtsverlust. Anders in der Gesamtstichprobe: Hier waren es lediglich 9,1 %. Durch die Einhaltung wesentlicher Prozesskriterien können also bessere Versor-gungsergebnisse erreicht werden. „Unsere Ergebnisse widerlegen den häufig vorgebrachten Vorwurf, in der Prüfung werde nur die Dokumentationsqualität und nicht die tatsächliche Versorgung erfasst. Sie belegen vielmehr, dass es einen engen Zusammenhang zwischen Prozessstandards und Versorgungsergebnissen gibt“, unterstreicht MDS-Chef Pick.
Qualität in der ambulanten Pflege
Bei der ambulanten Pflege kann nur die Qualität jener Leistungen evaluiert werden, über die der Pflegebedürftige einen Vertrag mit dem ambulanten Pflegedienst abgeschlossen hat. Eine sorgfältige pflegerische Bestandsaufnahme zu Beginn der Versorgung ist deshalb wichtig.
Beispiel Druckgeschwüre: 18,2 % der Pflegebedürftigen, die die MDK-Qualitätsprüfer in ihrer Wohnung besucht haben, hatten mit dem betreuenden Pflegedienst Leistungen zur Vermeidung von Druckgeschwüren vereinbart. Bei ihnen untersuchten die MDK-Mitarbeiter u. a., ob die Lagerungsmaßnahmen hautschonend durchgeführt wurden und ob geeignete Hilfsmittel eingesetzt wurden. Bei gut zwei Dritteln (68,3 %) war dies der Fall. Bei einem Drittel wurden die vereinbarten Leistungen nicht entsprechend den pflegerischen Standards erbracht.
Insgesamt zeigten sich bei der Versorgungsqualität in der ambulanten Pflege ähnliche Trends wie im stationären Bereich: Qualitätsfortschritte gab es beispielsweise bei der Ernährung und der Inkontinenzversorgung. Verbesserungsbedürftig ist die Versorgung von Menschen mit Demenz. In der MDK-Qualitätsprüfung wird beispielsweise erhoben, ob die Pflegedienste den Angehörigen Informationen und Hinweise zum Umgang mit demenzkranken Menschen geben und ob bei der Pflege die biografischen Besonderheiten der von Demenz betroffenen Pflegebedürftigen berücksichtigt werden. Im Ergebnis zeigte sich, dass die Pflegedienste diese Möglichkeiten zur Verbesserung der Versorgungssituation von Menschen mit Demenz nicht ausreichend nutzten.
MDS und GKV-Spitzenverband betonten, dass die verpflichtenden Qualitätsprüfungen und die Pflegetransparenz Dynamik in die Qualitätsentwicklung in der Pflege gebracht hätten. Das gelte es auch von Seiten der Pflegeeinrichtungen anzuerkennen. Sie sprachen sich dafür aus, die Pflege-Transparenzvereinbarungen jetzt zügig weiter zu entwickeln. Ebenso gelte es, die externen Qualitätsprüfungen auch in Zukunft für weitere Qualitätsverbesserungen zu nutzen.
DVD “Krebs bei Kindern” gibt Betroffenen Hoffnung
17. April 2012 Aktuell Leave a comment
BONN | Wenn Kinder an Krebs erkranken, verändert sich schlagartig das Leben des Kindes, das seiner Eltern und Geschwister. Rund 1.800 Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre und ihre Familien sind hierzulande davon jedes Jahr betroffen. Um ihnen Mut zu machen und Hoffnung zu geben, hat die Deutsche Krebshilfe in ihrer Reihe „Die blaue DVD“ nun den Patienten-Informationsfilm „Krebs bei Kindern“ veröffentlicht. Der Film kann ab sofort kostenlos bei der Deutschen Krebshilfe unter der Telefonnummer 02 28/ 7 29 90-0 und unter www.krebshilfe.de angefordert werden.
Obwohl sich die Heilungs- und Überlebenschancen in den letzten 30 Jahren deutlich verbessert haben, bleibt die Tumorerkrankung eines Kindes eine extreme Belastung für die ganze Familie. „Wir haben eine gute Prognose für die Kinder“, so Stephan Maier vom Rehabilitationsklinikum Katharinenhöhe in Schönwald. „Um dahin zu kommen, müssen die Betroffenen durch eine schwere und harte Zeit gehen. Aber es lohnt sich, weil wir viele Kinder und Jugendliche retten können. Nach der erfolgreichen Therapie wartet ein Leben mit hoher Lebensqualität auf die jungen Menschen.“
„Acht von zehn Kindern können heute dank der Fortschritte in der Kinder-Krebsmedizin gesund werden“, erklärt Professor Dr. Heribert Jürgens, Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Universitätsklinikum Münster. Die Experten führen diese Erfolge darauf zurück, dass heute fast alle Kinder im Rahmen von so genannten Therapie-Optimierungsstudien behandelt werden. Dies heißt, dass alle jungen Patienten nach einheitlichen Standards die jeweils beste Therapie unter Bedingungen erhalten, die eine sehr gute Überwachung, einen intensiven Austausch aller Fachleute und die direkte Übernahme international verfügbaren neuen Wissens ermöglichen. Die Deutsche Krebshilfe fördert fast alle derzeit in Deutschland laufenden Therapie-Optimierungsstudien im Bereich der Kinderonkologie.
Eltern berichten ausführlich über ihre Erfahrungen mit dem krebskranken Kind. Experten erläutern allgemeinverständlich die medizinischen Hintergründe und beschäftigen sich auch mit den psychosozialen Bedürfnissen der Betroffenen. Ergänzend zum Hauptfilm enthält die DVD elf kurze Filme über die Diagnostik und Therapie der häufigsten Krebserkrankungen im Kindesalter sowie zahlreiche Bonusfilme unter anderem zu den Themen Klinikclowns und Schule im Krankenhaus.
Darüber hinaus sind DVD-Ratgeber über Brustkrebs, Darmkrebs, Prostatakrebs, Fatigue, Hautkrebs, Palliativmedizin und Hodgkin Lymphom verfügbar. Weitere Informationen erhalten Interessierte auch in der Broschüre „Krebs bei Kindern“ aus der Reihe „Die blauen Ratgeber“. Diese und viele weitere Titel sind kostenlos erhältlich bei der Deutschen Krebshilfe, Postfach 1467, 53004 Bonn, unter der Telefonnummer 02 28/ 7 29 90-0 und unter www.krebshilfe.de.
Die Deutsche Krebshilfe e.V. finanziert ihre Aktivitäten ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen der Bevölkerung. Sie erhält keine öffentlichen Mittel. Spendenkonto: 82 82 82 bei der Kreissparkasse Köln (BLZ 370 502 99).
Hintergrund-Informationen: Krebs bei Kindern
Jedes Jahr erkranken in Deutschland 450.000 Menschen neu an Krebs, davon 1.800 Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren. In der Altersgruppe unter 15 Jahren ist Krebs besonders bösartig: Die Tumorzellen vervielfachen sich rasend schnell. Am häufigsten werden Leukämien (Blutkrebs), Tumoren des Gehirns und des Rückenmarks sowie Lymphknotenkrebs diagnostiziert.
Etwa 90 Prozent aller krebskranken Kinder werden nach bundesweit einheitlichen Konzepten untersucht und behandelt. Meist sind Operation, Chemotherapie und Bestrahlung Teile des sechs- bis zwölfmonatigen Therapie-Marathons. So genannte multizentrische Therapie-Optimierungs-Protokolle verbessern die Heilungsraten immer weiter. Die Erfolge stetig verbesserter Behandlungskonzepte sind beeindruckend: Kam die Diagnose Leukämie bei einem Kind noch vor drei Jahrzehnten einem Todesurteil gleich, überleben heute 80 Prozent der kleinen Patienten diese Erkrankung.
Anhörung zu neuem Entgeltsystem für psychiatrische Einrichtungen
17. April 2012 Aktuell Leave a comment
BERLIN | Der Gesundheitsausschuss befasst sich am Montag, 23. April, in einer öffentlichen Anhörung mit den Plänen der Bundesregierung zu einem neuen Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf (17/8986) sollen künftig die voll- und teilstationäre Behandlung psychisch kranker Menschen nicht mehr krankenhausindividuell vereinbart, sondern nach bundeseinheitlichen Entgelten vergütet werden. Der um 13 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses beginnenden Anhörung liegen zudem zwei Anträge der Fraktionen Die Linke (17/5119) und Bündnis 90/Die Grünen (17/9169) zugrunde.
Erklärtes Ziel des Regierungsentwurfs ist “ein leistungsorientiertes und pauschalierendes Entgeltsystem” in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen. Mit der Neuregelung würden die Behandlungen in das System der Krankenhausfinanzierung eingebunden. Der Gesetzentwurf legt zugleich die Grundlagen für eine systematische Qualitätssicherung in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung. Der Gemeinsame Bundesausschuss – das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen – wird darin verpflichtet, in seinen Richtlinien erforderliche Maßnahmen zur Sicherung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität einschließlich Indikatoren zur Beurteilung der Versorgungsqualität für diesen Bereich festzulegen.
Die Linksfraktion spricht sich in ihrem Antrag für eine ergebnisoffene Prüfung der Fallpauschalen in Krankenhäusern aus. Die Abgeordneten fordern, zur Überprüfung der diagnosebezogenen Fallgruppen (englisch Diagnosis Related Groups, kurz: DRG) einen eigenen Sachverständigenrat einzusetzen. Dieser solle unter anderem die Qualität der Versorgung sowie Art und Umfang von Leistungsverlagerungen untersuchen. Die Interessen der Patienten sowie der Krankenhaus-Beschäftigten sollten bei der Evaluation im Mittelpunkt stehen. Wie die Linksfraktion ausführt, werden mit den in den Jahren 2003 bis 2005 eingeführten Fallpauschalen Leistungen der Krankenhäuser nicht mehr nach Liegedauer, sondern pauschal nach Diagnose vergütet. Dabei habe es sich um die größte Strukturreform im Krankenhausbereich seit dem Jahr 1972 gehandelt. Die bisherige Begleitforschung ordnen die Parlamentarier als unzureichend ein.
Nach dem Willen der Grünen soll die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf in einer Reihe von Punkten ändern beziehungsweise ergänzen. So soll laut Antrag etwa im Verfahren zur Einführung eines neuen Entgeltsystems den fachspezifischen Anforderungen und regionalen Besonderheiten der Kinder- und Jugendpsychiatrie Rechnung getragen werden. Ferner plädiert die Fraktion dafür, zur Sicherstellung einer flächendeckenden psychiatrischen Versorgung für die Nichtbeteiligung an der regionalen Pflichtversorgung je Berechnungs- und Belegungstag einen Abschlag zu vereinbaren. Auch will sie unter anderem die Entwicklung der Personal- und Sachkosten bei der jährlichen Fortschreibung der Leistungsentgelte berücksichtigt wissen.
Zuhörer werden gebeten, sich beim Ausschuss unter gesundheitsausschuss@bundestag.de mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum und dem polizeilich gemeldeten Wohnort anzumelden. (hib/MPI)
Doppelt so viele Demenzkranke bis 2030?
17. April 2012 Aktuell Leave a comment
BONN | Nach einer Prognose der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird die Zahl der Demenzkranken bis 2030 weltweit drastisch zunehmen, berichtete das Fachmagazin Forum Sozialstation in seiner neusten Ausgabe. In den kommenden 18 Jahren werde sie sich verdoppeln. 2030 würden danach insgesamt 66 Millionen Menschen an der Gehirnerkrankung leiden. Nach einer weitergehenden Schätzung der WHO wird das Risiko von Demenzerkrankungen nach 2030 weiter zunehmen. Im Jahr 2050 könnten von der Krankheit weltweit bereits 115 Millionen Menschen betroffen sein. Als Ursache hierfür gilt der weitere Anstieg der Lebenserwartung.
„Wir müssen unsere Möglichkeiten verbessern, Demenz frühzeitig zu erkennen und die notwendige medizinische und soziale Fürsorge zu gewähren”, so der stellvertretende WHO-Generaldirektor Oleg Chestnov. Verstärkt rückt auch die finanzielle Problematik demenzieller Erkrankungen in den Blick. Nach Berechnungen der WHO werden schon derzeit weltweit 460 Milliarden Euro für die Betreuung und Versorgung von Demenzkranken ausgegeben. Die Zahl der Demenzkranken in Deutschland wird derzeit auf 1,4 Millionen geschätzt.
(jf)
Kabinett beschließt Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung
29. März 2012 Aktuell Leave a comment
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) beschlossen. Die soziale Pflegeversicherung muss insbesondere mit Blick auf die Situation der an Demenz erkrankten Menschen neu ausgerichtet werden.
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: „Mit diesem zentralen Projekt richten wir die Leistungen der Pflegeversicherung konsequent auch auf die Bedürfnisse der an Demenz erkrankten Menschen aus. Im Vordergrund der Pflegeversicherung stehen bis heute immer noch die körperlichen Einschränkungen und nicht die demenziellen Erkrankungen. Deshalb wollen wir im Blick auf die Schaffung eines neues Pflegebedürftigkeitsbegriffs insbesondere die ambulante Versorgung für diese Personengruppe ausbauen. Pflegedienste sollen künftig neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auch die Leistung “Betreuung” anbieten, die sich speziell an demenziell Erkrankte richtet. Zugleich werden die Leistungen für demenziell Erkrankte in der ambulanten Versorgung deutlich erhöht und die Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten für die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ausgeweitet. Ein ganz besonderes Anliegen ist mir zudem, durch eine Förderung von Wohngruppen, den Menschen eine zusätzliche Versorgungsalternative anzubieten.“
Ab dem 1. Januar 2013 erhalten Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0) sind, monatlich ein Pflegegeld von 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro. Pflegebedürftige in Pflegestufe I erhalten 305 Euro Pflegegeld oder Pflegesachleistungen von bis zu 665 Euro. Pflegebedürftige in Pflegestufe II bekommen 525 Euro Pflegegeld oder Pflegesachleistungen von bis zu 1.250 Euro.
Darüber hinaus wird es eine Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme und eine bessere Beratung bis hin zur Entlastung von Angehörigen geben. Mit einem Initiativprogramm werden Wohngruppen gefördert, mit denen gezielt Angebotsformen zwischen der Versorgung zu Hause und der Unterbringung im Heim ausgebaut werden. Zugleich erhält jeder Pflegebedürftige 200 Euro zusätzlich pro Monat in der Wohngruppe; daraus kann man eine Präsenzkraft zur Übernahme vielfältiger organisatorischer Aufgaben finanzieren.
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll in mehreren Schritten umgesetzt werden. Davor werden noch bestehende Umsetzungsfragen parallel zum Gesetzgebungsverfahren von einem Expertenbeirat zügig bearbeitet und die weiteren Schritte vorbereitet.Heute sind 2,4 Millionen Menschen pflegebedürftig. Ein hoher Anteil der pflegebedürftigen Menschen ist zugleich an Demenz erkrankt. Die Gesamtzahl der an Demenz erkrankten Menschen wird derzeit auf mindestens 1,2 Millionen geschätzt. In wenigen Jahrzehnten wird die Zahl der pflegebedürftigen Personen auf über 4 Millionen Menschen steigen. Dieser Wandel stellt große Herausforderungen nicht nur an die Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung, sondern auch an deren Finanzierung. Menschen, die für Leistungen bei Pflegebedürftigkeit zusätzlich privat vorsorgen, werden daher künftig unterstützt. Die freiwillige private Pflege-Vorsorge wird ab dem 1. Januar 2013 steuerlich gefördert. Dies bedarf noch einer gesetzlichen Regelung.
Maßnahmen Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz
Die pflegerische Versorgung wird weiterentwickelt. Ein Schwerpunkt ist dabei, die Leistung der Pflegeversicherung bedarfsgerechter auf die besonderen Bedürfnisse Demenzkranker auszurichten. Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz hat zudem das Ziel, dass pflegebedürftige Menschen mehr Chancen für ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben bekommen und soweit wie möglich am gesellschaftlichen Leben teilhaben.
Das bedeutet im Einzelnen:
Die ambulante Versorgung Demenzkranker wird deutlich verbessert. Im Vorgriff auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff bieten ambulante Pflegedienste künftig neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auch gezielt Betreuungsleistungen an. Dies sind Leistungen, die speziell auf die Bedürfnisse Demenzkranker zugeschnitten sind.
Zugleich wird es ab 2013 in der ambulanten Versorgung auch höhere Leistungen für Demenzkranke geben.
In der sog. Stufe 0 erhalten Demenzkranke neben den heute schon beziehbaren 100 bzw. 200 Euro für zusätzliche Betreuungsleistungen erstmals Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. In den Pflegestufen 1 und 2 wird der bisherige Betrag aufgestockt.
Menschen ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0) erhalten monatlich ein Pflegegeld von 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro.
Pflegebedürftige in Pflegestufe I erhalten ein um 70 Euro höheres Pflegegeld von 305 Euro oder um 215 Euro höhere Pflegesachleistungen bis zu 665 Euro.
Pflegebedürftige in Pflegestufe II erhalten ein um 85 Euro höheres Pflegegeld von 525 Euro oder um 150 Euro höhere Pflegesachleistungen von bis zu 1.250 Euro.
Die notwendigen Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs werden zügig fortgesetzt. Hierfür ist ein Expertenbeirat unter Vorsitz von Herrn Wolfgang Zöller, MdB und Herrn K.-Dieter Voß eingerichtet, der die noch offenen Umsetzungsfragen schnellstmöglich klären wird.
Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können sich künftig flexibler gemeinsam mit den Pflegediensten auf die Leistungen verständigen, die sie wirklich benötigen. Sie können neben den heutigen, verrichtungsbezogenen Leistungskomplexen auch bestimmte Zeitvolumen für die Pflege wählen. Sie können dann zusammen mit den Pflegediensten entscheiden, welche Leistungen in diesem Zeitkontingent erbracht werden sollen. Auch dies trägt insbesondere den besonderen Bedürfnissen Demenzkranker Rechnung.
Im Modellvorhaben wird überprüft, ob neben den heutigen Pflegediensten auch Betreuungsdienste vorgehalten werden können, die ihr Leistungsangebot auf Demenzkranke spezialisieren.
Wichtig ist die Stabilisierung und Stärkung der Situation der pflegenden Angehörigen, die mit ihrem Einsatz für eine gute Betreuung der Pflegebedürftigen sorgen und manchmal mit der Situation überfordert sind. In der Krankenversicherung sollen deshalb bei anstehenden Rehabilitationsmaßnahmen ihre besonderen Belange entsprechend berücksichtig werden. Sie erhalten zudem leichter die Möglichkeit, eine Auszeit zu nehmen. Künftig wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt, wenn Sie eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege für ihren Pflegebedürftigen in Anspruch nehmen.
Eine rentenversicherungsrechtliche Absicherung erfordert eine Mindestpflegeaufwendung von 14 Stunden pro Woche. Zum Ausgleich von Härtefällen muss dieser Pflegeaufwand zukünftig nicht allein für einen Pflegebedürftigen getätigt werden, sondern kann auch durch die Pflege von zwei Pflegebedürftigen erreicht werden.
Über eine stärkere Förderung von Selbsthilfegruppen soll gerade auch die Situation der pflegenden Angehörigen verbessert werden. Für Selbsthilfegruppen in der Pflegeversicherung werden 10 Cent pro Versicherten und Jahr bereitgestellt. Es bleibt bei der Kofinanzierung durch Länder/Kommunen.
Um es Pflegebedürftigen zu ermöglichen, so leben zu können, wie sie das möchten, werden Wohnformen zwischen der ambulanten und stationären Betreuung zusätzlich gefördert. Unter bestimmten Umständen gibt es für solche Wohngruppen je Bewohner 200 Euro zusätzlich, um dem höheren Organisationsaufwand gerecht werden zu können. Darüber hinaus ist ein zeitlich befristetes Initiativprogramm zur Gründung ambulanter Wohngruppen vorgesehen mit einer Förderung von 2.500 Euro pro Person (maximal 10.000 Euro je Wohngruppe) für notwendige Umbaumaßnahmen in der gemeinsamen Wohnung.
Insgesamt steht für die Förderung eine Summe von 30 Millionen Euro zur Verfügung. Unterstellt man je Wohngemeinschaft durchschnittlich vier Pflegebedürftige, so könnten mit den Mitteln etwa 12 000 Anspruchsberechtigte oder 3 000 neu entstehende Wohngemeinschaften in den ersten Jahren gefördert werden.
Zur wissenschaftlich gestützten Weiterentwicklung und Förderung neuer Wohnformen werden zusätzlich 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Dabei sind insbesondere solche Konzepte einzubeziehen, die es alternativ zu stationären Einrichtungen ermöglichen, außerhalb der vollstationären Betreuung bewohnerorientiert individuelle Versorgung anzubieten.
Bereits heute gilt: Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Die Höhe der Zuschüsse ist unter Berücksichtigung der Kosten der Maßnahme sowie eines angemessenen Eigenanteils in Abhängigkeit von dem Einkommen des Pflegebedürftigen zu bemessen. Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 2.557 Euro je Maßnahme nicht übersteigen.
Die Rechte der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen gegenüber Pflegekassen und Medizinischem Dienst werden gestärkt. Der Medizinische Dienst wird verpflichtet, Servicegrundsätze zu erlassen. Dieser “Verhaltenscodex” soll sicherstellen, dass ein angemessener und respektvoller Umgang mit den Pflegebedürftigen Standard ist. Antragsteller sind zudem darauf hinzuweisen, dass sie einen Anspruch darauf haben, das MDK-Gutachten zugesandt zu bekommen. Sie erhalten zudem automatisch eine Rehabilitationsempfehlung. So soll dem so wichtigen Grundsatz “Rehabilitation vor Pflege” Ausdruck verliehen werden.
Zur Sicherstellung einer frühzeitigen Beratung müssen die Pflegekassen Antragstellern zukünftig einen Beratungstermin innerhalb von zwei Wochen unter Nennung eines Ansprechpartners anbieten. Die Beratung soll auf Wunsch des Versicherten in der häuslichen Umgebung oder in der Einrichtung, in der der Versicherte lebt, erfolgen. Können Pflegekassen diese Leistung zeitgerecht nicht selbst erbringen, dann müssen sie ihm einen Beratungsgutschein für die Inanspruchnahme der erforderlichen Beratung durch einen anderen qualifizierten Dienstleister zur Verfügung stellen. Wichtig ist die frühzeitige Sicherstellung der Beratung, damit alle Chancen für die Organisation eines möglichst selbstbestimmten Lebens genutzt werden.
Zeitnahe Entscheidungen sind für die Pflegebedürftigen bzw. die Antragsteller von großer Bedeutung. Wenn die Pflegekassen Leistungsentscheidungen nicht fristgerecht treffen, dann haben sie künftig dem Antragsteller ab dem ersten Tag der Überschreitung 10 Euro als erste Versorgungsleistung zur Verfügung zu stellen. Damit die Pflegekassen auch rechtzeitig entscheiden können, erhalten sie die Möglichkeit, andere Gutachter als den MDK einzusetzen. In diesem Fall hat der Versicherte die Wahl zwischen drei Gutachtern.
Um die medizinische Versorgung in den Pflegeheimen zu verbessern, wird dafür gesorgt, dass mehr Vereinbarungen zwischen Heimen und Ärzten bzw. Zahnärzten geschlossen werde, die auch die Zusammenarbeit mit dem Pflegepersonal regeln. Finanzielle Anreize sollen dafür sorgen, dass verstärkt Haus- bzw. Heimbesuche durch den Arzt bzw. Zahnarzt erfolgen. Die Pflegeheime haben darüber zu informieren, wie die ärztliche bzw. zahnärztliche Versorgung sowie die Versorgung mit Arzneimitteln bei Ihnen organisiert ist.
Die Erhöhung des Beitragssatzes um 0,1 % Beitragssatzpunkte ermöglicht eine Finanzierung der Leistungsverbesserungen.
Eine Förderung der privaten Pflege-Vorsorge soll die Menschen dabei unterstützen, für den Fall der Pflegebedürftigkeit eigenverantwortlich vorzusorgen.

